Hilfe im Notfall
Was tun bei einem Notfall an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù? Der Schutz von Personen an allen Standorten der TUM hat bei einem Notfall oder Schadensfall die oberste Priorität. Schäden müssen vermieden oder zumindest verringert werden.
Notruf
- Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
- Polizei: 110
- Giftnotruf (bei Vergiftungen): +49 89 19240
Während des Notrufs beantworten Sie knapp und präzise die gestellten Fragen. Warten Sie auf Rückfragen – das Gespräch beendet immer die Rettungsleitstelle.
Halten Sie danach die Leitung frei, damit die Rettungsleitstelle Sie bei Fragen erreichen kann. Verwenden Sie Ihr Telefon nicht für andere Gespräche.
Weitere Themen
Leisten Sie bei einem Notfall immer Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.
- Erste-Hilfe-Kurse für Mitarbeitende bietet die TUM regelmäßig an allen Standorten über das Hochschulreferat 6 für Sicherheit und Strahlenschutz (HR6) an.
- Details zur Organisation der Ersten Hilfe und den Kursen an der TUM bietet das
- Öffentliche Erste-Hilfe-Kurse: z.B. bei , , oder .
- Allgemeines zur Ersten Hilfe und zum Verhalten am Unfallort: im und beim
- Studierende und Promovierende der TUM: ±«²Ô´Úä±ô±ô±ð auf dem Gelände der TUM oder dem Weg zur Uni melden
- Mitarbeitende:
- Details zur Betrieblichen Unfallmeldung:
- Studierende/Promovierende: Rücktritt von Prüfungen
- Mitarbeitende:
- Mitarbeitende:
- Studierende: Hilfe bei psychischen Belastungen – alle Angebote
- Sport und Gesundheit: Weitere Angebote für Ihre mentale Gesundheit
Die TUM verpflichtet sich zu einem umfassenden Schutz aller Mitglieder der Hochschule vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt.
Durch Compliance stellen wir sicher, dass unsere Richtlinien eingehalten werden und eine respektvolle Hochschulkultur gewahrt bleibt.
Sie sehen die Grundsätze des TUM Respect Guide oder der TUM Codes of Conduct verletzt?
Das TUM Compliance Office (TUM CO) prüft Ihr Anliegen weisungsunabhängig, neutral und streng vertraulich. Auch bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten übernimmt das TUM CO die Prüfung.
Was wurde gestohlen oder beschädigt?
- Eigentum der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù:
- Privateigentum:
Das TUM Alarmierungssystem dient der Notfallalarmierung, zum Beispiel bei Bedrohungen und Schadensfällen. In Krisen- Unglücks- oder Katastrophenfällen und bei Bedrohungslagen hat der Schutz von Personen an allen TUM-Standorten oberste Priorität. Das TUM Alarmierungssystem informiert Beschäftigte, Studierende und Gäste in solchen Gefahrenfällen und gibt Anleitung zu richtigem Verhalten.
IT-Support
Bei Schwierigkeiten mit IT-Diensten oder Sicherheitsvorfällen wenden Sie sich bitte an den zentralen IT-Support: