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ü쳾

Wenn Sie eine ü쳾 erhalten haben, bedeutet das, dass Sie sich für das nächste Semester vorerst nicht zurückmelden können. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es zu einer ü쳾 kommen kann wie Sie sie aufheben lassen können.

Was ist eine ü쳾?

Die ü쳾 bedeutet, dass eine Rückmeldung für das nächste Semester vorerst nicht möglich ist. Der Grund kann in TUMonline eingesehen werden.

Die ü쳾 wird verhängt, wenn ein Umstand eintritt, der das Weiterstudieren verhindert.

Die Ծä verhängt eine ü쳾, bis die Studierenden einen Nachweis einreichen, dass der Umstand beseitigt wurde.

Studierende sind dann verpflichtet, so bald wie möglich einen Nachweis einzureichen, damit die Sperre aufgehoben werden kann.

Was muss ich tun, wenn ich eine ü쳾 erhalten habe?

Bitte informieren Sie sich in TUMonline über den Grund für Ihre ü쳾 und darüber, wie Sie ihn beseitigen können.

Erst wenn ein korrekter Nachweis eingereicht wurde (siehe unten) können die Sperre aufgehoben und das Studium fortgesetzt werden.

Wo kann ich den Grund für die ü쳾 sehen?

Wenn für Sie eine ü쳾 besteht, sehen Sie das in TUMonline auf der Informationsseite, die sich nach der Eingabe Ihrer Login-Daten öffnet. Nach dem Klick auf “Mehr Informationen” sehen Sie Details zur Sperre, darunter den Grund, warum sie verhängt wurde.

Ansicht des Hinweises auf der Informationsseite in TUMonline
Ansicht zur Detailseite zur Sperre in TUMonline

Bis wann kann die ü쳾 aufgehoben werden?

Eine ü쳾 wird für das folgende Semester verhängt und sollte möglichst bis Semesterbeginn aufgehoben werden.

Die ü쳾 kann maximal bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (Einschreibungsfrist) aufgehoben werden. Danach ist keine Rückmeldung für das Semester mehr möglich.

Was kann ich tun, wenn ich wegen der ü쳾 exmatrikuliert wurde?

Wenn die ü쳾 bis zum Semesterbeginn nicht aufgehoben wurde, erfolgt eine Exmatrikulation.

Die Exmatrikulation kann auf Antrag per E-Mail aufgehoben werden, wenn der Grund für die Sperre beseitigt wurde.

Bitte schicken Sie eine E-Mail an studiumspam prevention@tum.de mit der Bitte um Aufhebung der Exmatrikulation, dem Nachweis-Dokument (siehe unten) und einem Überweisungsbeleg über den Semesterbeitrag. Die Exmatrikulation kann maximal bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn (Einschreibungsfrist) aufgehoben werden.

Welche möglichen Gründe gibt es für eine ü쳾?

Eine ü쳾 kann unterschiedliche Gründe haben. Dies sind die häufigsten:

Studienfachberatung

Studienberatung und -information

 +49 89 289 22245
 studiumspam prevention@tum.de

Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.

Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

Service Desk

 

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Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
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