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Exmatrikulation

Wenn Sie von der TUM exmatrikuliert werden, heißt das, dass Sie kein Studierender der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù mehr sind. In der Regel werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie Ihr Studium an der TUM abgeschlossen haben, eine Exmatrikulation kann aber auch andere Gründe haben.

Rechtsgrundlagen

Die Exmatrikulation ist in den §§ 12, 13 und 14 der Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Technischen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô i.V.m. Art. 49 Bayerisches Hochschulgesetz geregelt.

Ansprechpartner

Bitte senden Sie Ihren Antrag oder Rückfragen per Post, Fax oder E-mail an:

Technische ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
Bewerbung und Immatrikulation

Arcisstraße 21
80333 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô
Telefon: 089/289-22245
Fax: 089/289-25414
E-mail: studiumspam prevention@tum.de

Antrag auf Exmatrikulation per Mail

Sie können die Exmatrikulation per E-Mail an studiumspam prevention@tum.de beantragen. Bitte drucken Sie den Antrag dazu aus, unterschreiben ihn und senden ihn als PDF-Scan einscannen. Bitte schreiben in den Betreff der E-Mail: „Antrag auf Exmatrikulation“ und Ihre TUM-Matrikelnummer. Damit kann die Bearbeitung ihres Antrages erheblich beschleunigt werden.

Termine und Fristen

Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume –

Studienberatung und -information

 +49 89 289 22245
 studiumspam prevention@tum.de

Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.

Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung

Service Desk

 

Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Mittwoch, 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr

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