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Rechtliche Grundlagen

Die gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung am Studium und am studentischen Leben ist erklärtes Ziel der Technischen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô. Außerdem ist das Recht auf chancengleiche Teilhabe an der Hochschulbildung gesetzlich vielfach verankert. 

Gesetzliche Grundlagen finden sich im Grundgesetz, der UN-Behindertenrechtskonvention oder dem Sozialgesetzbuch. Studieren mit Behinderung wird in den Hochschulgesetzen geregelt. Die Regelungen an der TUM finden sich in der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) beziehungsweise der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung (APDO).

Kontakt: Studium und Beeinträchtigung

TUM Center for Study and Teaching –
Studienberatung: Studium und Beeinträchtigung


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80333 ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô

Herr Alain M.G. Kathola
Frau Verena Weltz-Huber

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