Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie an der Technischen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù ²Ñü²Ô³¦³ó±ð²Ô (TUM) studieren möchten, müssen Sie eine HochschulÂzugangsÂberechtigung (HZB) oder eine berufliche Qualifikation nachweisen. Die Fachhochschulreife alleine berechtigt nicht zu einem Studium an der TUM.
Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.
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Internationale Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.
- Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Internationalen Schule in Deutschland erworben haben.
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Beruflich Qualifizierte sowie Meister:innen und Gleichgestellte
- Meister:innen sowie ihnen Gleichgestellten wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
- Beruflich Qualifizierten wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis – jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich – die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat.
Termine und Fristen
Semester- und Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Tage, Bewerbungs- oder Immatrikulationzeiträume –
Studienberatung und -information
+49 89 289 22245
studium @tum.de
Bitte beachten Sie die E-Mail-Etikette.
Beratungstermine bei der Allgemeinen Studienberatung nach Vereinbarung
Service Desk
Montag, 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag, 13:00 – 16:00 Uhr (nur Studieninformation)
Mittwoch, 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag, 9:00 – 12:00 Uhr